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   BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54   

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https://dejure.org/1956,265
BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54 (https://dejure.org/1956,265)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1956 - V ZR 183/54 (https://dejure.org/1956,265)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1956 - V ZR 183/54 (https://dejure.org/1956,265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 270
  • NJW 1956, 1276
  • DB 1956, 548
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54

    Standgeld für Straßenverkaufsstand

    Auszug aus BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54
    Der Fall liegt - was die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges anlangt - nicht anders, als wenn die Klägerin sich zur Begründung des Vergütungsanspruchs auf eine von ihr mit den Beklagten getroffene Abmachung beriefe (BGHZ 19, 85 [90]).
  • RG, 20.12.1919 - V 299/19

    Gleisbenutzung - § 812 BGB, Eingriffskondiktion, vertragswidrige Mehrbenutzung

    Auszug aus BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54
    Diese durch die Revision nicht angegriffene Auffassung läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen (zu vgl. insbesondere die vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung RGZ 97, 310).
  • RG, 26.04.1909 - III 1116/08

    Sind die dem Eisenbahnfiskus gehörigen sog. Bahnhofsvorplätze als öffentliche

    Auszug aus BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54
    In diesem Material kommt vielmehr nur zum Ausdruck, daß dem bloß tatsächlich öffentlichen Weg unter strafrechtlichen und polizeirechtlichen Gesichtspunkten eine besondere rechtliche Bedeutung nicht abzusprechen ist (so Mayer, Der tatsächlich öffentliche Weg im bayerischen Eisenbahnwegerecht [Bayerische Verwaltungsblätter 1930 S. 225] in Abschn 1 letzter Absatz, ferner Preußisches OVG in Eger a.a.O. Bd. 53 S. 329 und schließlich Reichsgericht in RGSt 42, 313).
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Darauf wurde aber auch, zumindest dem Grundsatz nach, bei der Begründung von Bereicherungsansprüchen abgehoben, die aus dem Verbrauch oder dem Gebrauch fremden Gutes bzw. der Verletzung des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild herzuleiten waren (BGHZ 14, 7, 9; 20, 270, 275; 20, 345, 355; 21, 319, 335/336; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312).

    Es wäre auch keine sachgerechte Lösung, bei der Ermittlung der Bereicherung zwar nach den ersparten Aufwendungen zu fragen, diese aber nicht nach den jeweiligen Verhältnissen des Bereicherungsschuldners, sondern danach zu bemessen, was die empfangene Leistung bei ordnungsgemäßem Vorgehen ganz allgemein gekostet hätte (vgl. etwa BGHZ 20, 345, 355; 20, 270, 275; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312; BayObLGZ 1965, 7, 13).

  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

    Dagegen ist das tatsächliche Stattfinden öffentlichen Verkehrs - was hier streitig ist - für die Begründung eines Gemeingebrauchs allein nicht ausreichend (vgl. Palandt, a.a.O., § 903, Rn. 29 und BGH, Urteil vom 18. April 1956 - V ZR 183/54 -, Rn. 22, juris).
  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 152/83

    Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der

    Ein solcher Anspruch kommt hier in Betracht (vgl. etwa BGHZ 20, 270, 275; 22, 395, 400), ist jedoch aus verschiedenen Gründen noch nicht zur Entscheidung reif.
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